Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)

Allgemeines

Dem Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gehören der Schulleiter und je drei VertreterInnen der LehrerInnen, der SchülerInnen und der Erziehungsberechtigten an. Der SGA trifft wesentliche Entscheidungen für die Schulgemeinschaft.
Die Aufgaben und Rechte des SGA sind geregelt im § 64 des Schulunterrichtsgesetzes.

Mitglieder

Der SGA setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

ElternvertreterInnen:

Ing. Wolfgang Portugaller
Susanne Kametriser
Rishelle Wimmer

Ersatzmitglieder:

Dr. Karl Wilhelmstätter
Josef Moritzer
Gaby Regner

LehrervertreterInnen:

Prof. Mag. Hans Huber
Prof. Mag. Herwig Geroldinger
Prof. Mag. Dietmar Rudolf

Ersatzmitglieder:

Prof. Mag. Wolfgang Schneidergruber
Prof. Mag. Hermann Sams

SchülervertreterInnen:

Renata Trajkova (7A)
Daniel Rosenlechner (7C)
Teresa Christall (7C)

Ersatzmitglieder:

Özlem Demir (5C)
Bianca Plötzeneder (5C)

Aufgaben

Dem SGA obliegen

  1. die Entscheidung über
    1. mehrtägige Schulveranstaltungen
    2. die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
    3. die Durchführung einschließlich der Terminfestlegung von Elternsprechtagen
    4. die Hausordnung
    5. die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
    6. die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gem. § 46, Absatz 2
    7. die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
    8. die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege
    9. Vorhaben die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
    10. die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
    11. die Schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
    12. Schulautonome Schulzeitregelungen
    13. die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien
    14. die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
  2. die Beratung, insbesondere über
    1. wichtige Fragen des Unterrichts
    2. wichtige Fragen der Erziehung
    3. Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit diese nicht unter Ziffer 1, lit. A fallen
    4. die Wahl von Unterrichtsmitteln
    5. die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
    6. Baumaßnahmen im Bereich der Schule